Begleitung auf Ihrem Weg zu innerer Stärke und Wohlbefinden
Haben Sie das Gefühl, dass Sie etwas in Ihrem Leben verändern möchten?
Wollen Sie sich besser kennenlernen und verstehen?
Waren oder sind Sie schweren Belastungen oder Schicksalsschlägen ausgesetzt und leiden noch immer darunter? Haben Sie das Gefühl, dass professionelle Unterstützung hilfreich sein könnte?
Dann würde ich mich sehr freuen, Sie kennenzulernen und Sie in dieser Lebensphase unterstützen und begleiten zu dürfen.
Meine Sprechstundenzeiten
Montag 9:00–16:00 | Dienstag 9:00–16:00
Mittwoch 9:00–16:00 | Donnerstag 9:00–16:00
Freitag 9:00–16:00
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Wichtig: Sprechstunden sind nur mit vorheriger Vereinbarung möglich.
in meiner Praxis werden Termine individuell geplant Für jede Sitzung werden in der Regel mindestens 50 Minuten eingeplant, um eine strukturierte und persönliche Begleitung zu ermöglichen.
Über mich
Ich bin als Diplom-Psychologin bei der KV Nord-Rhein im Arztregister eingetragen als Psychotherapeutin mit dem Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie.
Weil jeder Mensch seine eigene Lebensgeschichte mitsichbringt wird die Behandlung an den persönlichen Bedürfnissen individuelle gestaltet. Mit einfühlsamen blick auf die jeweilige Lebenssituation erarbeiten wir mit bewährten therapeutische Methoden der Verhaltenstherapie das was gebraucht wird.
Unterstützt werde ich in manchen Sitzungen von meinem Therapiehund Goofy, der mit seiner ruhigen und freundlichen Art oft schnell Vertrauen schafft und eine besondere Atmosphäre der Nähe und Geborgenheit entstehen lässt.
So erarbeite ich mit ihnen einen individuellen Weg, der zu mehr Klarheit, Wohlbefinden und Lebensfreude führen kann.
Therapieverfahren
Ich biete wissenschaftlich fundierte Verfahren an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
ADHS/ASS - Neurodivergenz
Diagnostische Abklärung bei Verdacht auf ADHS/ASS:
Verstehen eigener Denk- und Verhaltensmuster und Förderung eines klareren Selbstverständnisses.
Paartherapie
Ich begleite Sie dabei, unbewusste Konflikte und Beziehungsmuster zu erkennen, um aktuelle Probleme besser zu verstehen und Lösungswege zu entwickeln.
Psychoonkologie
Ich biete Unterstützung vor, während und nach Krebstherapien – im Umgang mit Angst, Belastung, Schlaf, Stimmung und bei der Rückkehr in den Alltag.
Manchmal braucht es nur einen sicheren Raum, um wieder Kraft zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie online über das Buchungssystem von Jameda vereinbaren.
Wie lange dauert eine Sitzung?
In der Regel dauert eine Sitzung 50 Minuten oder eine Doppelsitzung 100 Minuten.
Was passiert beim ersten Termin?
Wir lernen uns kennen, sprechen über Ihre aktuelle Situation und klären gemeinsam, wie ich Sie unterstützen kann.
Bieten Sie auch Online-Sitzungen an?
Ja, nach Absprache können Termine auch online stattfinden.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
- GKV: Kostenübernahme für Erwachsene vollständig möglich.
- Kinder und Jugendliche: nur Privat-/Selbstzahler.
- PKV/Beihilfe: in den meisten Fällen, abhängig vom Vertrag.
- Paartherapie: ausschließlich Selbstzahlerleistung
Kann ich die Therapie auch selbst zahlen?
Ja, eine Privat-/Selbstzahlerleistung ist jederzeit möglich. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).
Bieten Sie auch Paartherapie an?
Ja, Paartherapie biete ich an – allerdings ausschließlich auf Selbstzahlerbasis, da keine Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich ausschließlich Erwachsene abrechnen. Kinder und Jugendliche können nur privat oder auf Selbstzahlerbasis behandelt werden.
Bieten Sie auch Coaching an?
Ja, neben Psychotherapie biete ich auch Coaching an – zu Themen wie Stressbewältigung, persönliche Weiterentwicklung oder berufliche Orientierung. Coaching ist keine Krankenkassenleistung, sondern erfolgt ausschließlich auf Selbstzahlerbasis.
Es richtet sich an Menschen, die keine psychische Erkrankung behandeln lassen möchten, sondern Unterstützung und Begleitung in herausfordernden Lebensphasen oder Veränderungsprozessen suchen.
Die Kosten für Coaching werden individuell je nach Umfang und Auftrag berechnet und können von den üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abweichen.
Kann der Therapiehund Goofy meine Behandlung unterstützen?
Ja, Goofy begleitet mich in ausgewählten Sitzungen.
Viele Patient:innen empfinden seine ruhige und freundliche Art als unterstützend, um Vertrauen aufzubauen und sich schneller wohlzufühlen.
Wo kann ich am besten mit dem Auto parken?
Am bequemsten parken Sie in der Tiefgarage Franziskanerhof (Tiergartenstraße 1, 50321 Brühl). Von dort aus erreichen Sie meine Praxis in wenigen Minuten zu Fuß.
Kontakt
Praxis für Psychotherapie Tanja Selbach
Bitte beachten Sie: Mit dem Versenden einer E-Mail an meine Praxis stimmen Sie automatisch der Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Aus Gründen der Datensicherheit bitte ich Sie, in Ihrer Nachricht keine vertraulichen oder sensiblen Informationen (z. B. Befunde oder ausführliche Krankheitsgeschichten) mitzuteilen. Für die Klärung sensibler Inhalte stehe ich Ihnen im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Honorar und Kostenübernahme
Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Diese verweist auf die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ).
Damit Sie von Anfang an Klarheit haben, lege ich großen Wert auf Transparenz. Alle möglichen Kosten einer ambulanten Behandlung erläutere ich Ihnen verständlich und nachvollziehbar. Eine übersichtliche Aufstellung meiner Leistungen mit den jeweiligen Gebührensätzen erhalten Sie direkt im Erstgespräch.
Wie die organisatorischen Abläufe aussehen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es – je nach Versicherung und Kostenträger – gibt, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengefasst.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie im Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen, wenn die Behandlung von einer zugelassenen Psychotherapeutin oder einem zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Bitte beachten Sie:
Ich kann ausschließlich mit Erwachsenen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Für Kinder und Jugendliche ist nur eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis möglich.
Erstkontakt
- Die psychotherapeutische Sprechstunde umfasst in der Regel bis zu sechs Termine à 25 Minuten je Krankheitsfall, insgesamt also maximal 150 Minuten, wie das Bundesministerium für Gesundheit und die KBV erklären. Diese Sprechstunden dienen der ersten Einschätzung und können als Grundlage für eine anschließende Akutbehandlung oder eine ausführlichere Kurz- oder Langzeittherapie dienen.
- Akutbehandlung: bis zu 12 Sitzungen bei akuter Belastung, ohne Gutachterverfahren.
Probatorische Sitzungen
- bis zu 4 Sitzungen (bei Erwachsenen), um Diagnose, Passung und Behandlungsplan zu klären.
Kurzzeittherapie (KZT)
- KZT I: 12 Sitzungen à 50 Minuten
- KZT II: weitere 12 Sitzungen
- Insgesamt bis zu 24 Sitzungen, genehmigungspflichtig, jedoch ohne Gutachterverfahren.
Langzeittherapie (LZT)
- Verhaltenstherapie (Erwachsene): zunächst bis zu 60 Sitzungen, mit Verlängerung auf max. 80 Sitzungen.
- Tiefenpsychologisch fundierte / Analytische Therapie: höhere Kontingente (bis zu 300 Sitzungen möglich).
- Gutachterverfahren: ab Antrag auf Langzeittherapie ist ein externes Gutachtervotum erforderlich.
Private Krankenversicherung
Mein Honorar rechne ich, wie bei Privatpatient:innen üblich, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) ab.
Zum Kennenlernen können wir ein 50 minütiges Erstgespräch vereinbaren. Reguläre Sitzungen kosten 170,50 Euro. Für zusätzliche Leistungen wie biografische Anamnese, Atteste, Berichte, psychologische Testverfahren oder digitale Anwendungen können weitere Kosten entstehen.
Die Rechnungen werden monatlich gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung übernehmen Sie selbst.
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn eine Diagnose vorliegt und die Behandlung von einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen erfülle ich vollständig.
Da sich die Leistungen je nach Versicherungsvertrag unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vorab über die genauen Bedingungen zu informieren. Manche Versicherungen übernehmen nur eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Jahr oder erwarten eine Selbstbeteiligung. Videositzungen werden in der Regel genauso erstattet wie Termine in der Praxis.
Die ersten Gespräche wie Sprechstunde, Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie sind meist ohne Antrag möglich. Je nach Versicherung kann es jedoch sein, dass Sie bestimmte Unterlagen einreichen müssen, zum Beispiel ein Formular oder einen ärztlichen Konsiliarbericht. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Versicherung nach und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit, falls diese notwendig sind.
Selbstzahler & Paartherapie
Auch eine Inanspruchnahme meiner Leistungen auf Selbstzahlerbasis ist jederzeit möglich.
Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie keine Erstattung durch Ihre Versicherung wünschen oder eine schnelle Aufnahme der Behandlung bevorzugen.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ).Paartherapie wird weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen übernommen und ist daher ausschließlich als Selbstzahlerleistung möglich.
Beihilfeberechtigte
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie sind bei krankheitswertiger Symptomatik beihilfefähig (vgl. BBhV/BVO NRW).
- Erstgespräch: 134,06 Euro (psychotherapeutische Sprechstunde zur Indikationsstellung)
- Probatorische Sitzungen: bis zu 4 ohne Antrag
- Weitere Therapiesitzungen: 167,58 Euro (Akutbehandlung bis 12 Sitzungen, Kurzzeittherapie bis 24 Sitzungen ohne Gutachterverfahren)
- Langzeittherapie: antragspflichtig (1. Schritt 60 Sitzungen, 2. Schritt +20 Sitzungen, max. 80 Sitzungen)
- Zusatzleistungen: z. B. biografische Anamnese, Befundberichte, psychologische Testdiagnostik, digitale Gesundheitsanwendungen (ggf. Mehrkosten)
- Konsiliarbericht: vor Therapiebeginn erforderlich
Antragsformulare erhalten Sie auf Nachfrage per Post oder über das Online-Portal Ihrer Beihilfestelle. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit müssen Sie selbst anfordern und mitbringen. Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf.
Bei Langzeitbehandlungen mit Gutachterverfahren schließt sich die private Krankenversicherung in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an, sodass meist keine zusätzliche Begutachtung notwendig ist.
Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese bei Ihrer Beihilfestelle und privaten Krankenversicherung ein. In der Regel werden Leistungen zum 2,3-fachen Satz erstattet. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Versicherungsbedingungen vorab.
Videositzungen sind beihilfefähig, wenn vor Ort keine muttersprachliche Therapie verfügbar ist (max. 15 Sitzungen).
Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Das Psychotherapeutenverfahren der DGUV, an dem ich aufgrund meiner speziellen Qualifikation beteiligt bin, dient einer schnellen psychotherapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. So soll die Entstehung oder Chronifizierung psychischer Störungen durch frühzeitige Akutinterventionen verhindert werden.
Die Behandlung wird vom Unfallversicherungsträger eingeleitet, wenn eine psychische Symptomatik erkannt wird, die zu Lasten der Unfallversicherung fachlich abzuklären oder zu behandeln ist, etwa Schockzustände, Traumata oder Angststörungen nach Unfällen, Gewalt- oder Extremereignissen im Arbeitskontext, psychische Erkrankungen infolge körperlicher Unfallfolgen oder Komorbiditäten bei Berufskrankheiten.
Die Kostenübernahme erfolgt stets auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers. Bis zu fünf probatorische Sitzungen gelten zunächst als genehmigt – unabhängig von der späteren Prüfung der Kausalität. Vor dem Erstgespräch muss eine Kostenübernahmeerklärung der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft vorliegen.
Die ambulante Therapie beginnt in der Regel innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung. Eine wöchentliche bis 14-tägige Sitzungsfrequenz richtet sich nach den individuellen Erfordernissen und dem Therapieverlauf.
Eine Fortführung der Behandlung kann nach Antragstellung mit zunächst bis zu zehn weiteren Sitzungen erfolgen; weitere Verlängerungen sind möglich, im Regelfall bis zu 15 Sitzungen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der DGUV (Stand: 01.07.2024). Eine Vorleistung Ihrerseits ist nicht erforderlich, die Abrechnung erfolgt direkt mit der beauftragenden Stelle.
Jeder Weg zur Veränderung beginnt mit einem ersten Schritt.